Was ist beim Gewerbefläche mieten zu beachten?

Gewerbefläche

Für die Anmietung von Gewerbeflächen gibt es zahlreiche Bestimmungen, die sich von der Anmietung von Wohnraum unterscheiden. Insbesondere Haftungsfragen spielen eine Rolle. Worauf genau Sie achten müssen, wenn Sie eine Gewerbefläche mieten wollen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Wohnraum und Gewerbefläche mieten?

Anders als bei Wohnraummietverträgen können die Bedingungen für die Anmietung einer Gewerbefläche frei ausgehandelt werden. Das gilt für den Mietzins genauso wie für die Kaution, die Vertragslänge und die Kündigungsfristen.

Wer soll im Vertrag stehen, wenn Sie eine Gewerbefläche mieten?

Vertrag

Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, muss klar sein, auf wen der Vertrag ausgestellt wird. Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen benannt werden.

    Der Vermieter

    Beim Vermieter handelt es sich in der Regel um den Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft der Gewerbefläche. Der Eigentümer muss nicht selbst in Erscheinung treten, häufig sind es Hausverwaltungen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Verhandlungspartner zum Abschluss des Mietvertrags berechtigt ist.

    Die Firma als Mieter

    Wenn Sie eine Gewerbefläche mieten möchten, besteht die Möglichkeit, dass der Mietvertrag auf Ihre Firma (GmbH oder AG) lautet oder auf Sie privat. Viele Vermieter lehnen es ab, dass eine Gesellschaft alleine im Mietvertrag steht, da sie im Falle einer Insolvenz keinen Zugriff auf die Immobilie haben, bis die Firma vollständig liquidiert ist.  Ihr Vorteil ist es, dass Sie im Falle eines Verkaufes einfach die Gesellschaft verkaufen können und damit der Mietvertrag automatisch beim Käufer ist und sie vollständig aus der Haftung entlassen sind.

    Partnerschaften und Bürogemeinschaften

    Grundsätzlich haften alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, gemeinschaftlich und solidarisch. Das ist besonders bei Partnerschaften oder Bürogemeinschaften wichtig. Hier haftet jede Person für die volle Höhe des Mietzinses und nicht nur anteilig. Analog können auch alle Rechte aus dem Mietvertrag nur gemeinsam geltend gemacht werden.

    Wie lange sollten Sie eine Gewerbefläche mieten?

    Für den Inhaber eines Unternehmens ist die Dauer des Mietvertrags ein entscheidendes Kriterium. Das ist nicht nur wichtig, wenn in das Objekt investiert werden soll. Ein langer Mietvertrag bietet Planungssicherheit. Eine lange Vertragslaufzeit kann aber auch ein Risiko sein, wenn sich die Geschäfte nicht wie beabsichtigt entwickeln. Somit ist es am Besten Mietverträge auszuhandeln mit fixen Laufzeiten und echten Optionen für den Mieter zur Verlängerung; beispielsweise 5 Jahre fix zzgl. eine echte Option von 5 Jahren.

    Gewerbemietverträge laufen meist über eine Mindestdauer mit Option auf eine Verlängerung.

    Dabei wird zwischen echten und unechten Verlängerungsoptionen sowie diversen Mischformen unterschieden. Bei einer echten Verlängerungsoption hat der Mieter das Recht, den Vertrag wie vereinbart zu verlängern. Bei einer unechten Verlängerungsoption ist dagegen eine Einigung zwischen den Parteien notwendig, ein zusätzliches Risiko für den Mieter.

    Gesetzliche Regelungen

    Gesetzliche Regelungen

    Die Ausgestaltung von Gewerbemietverträgen ist zwar grundsätzlich Verhandlungssache. Dennoch gibt es gesetzliche Vorschriften. Sie beziehen sich auf:

    • Mietdepot
    • Zahlungsrückstände
    • Zurückbehalten des Mietzinses
    • Kündigungsfristen
    • Nachmieter
    • Übertragung der Mietsache

    Ihr kompetenter Ansprechpartner

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